Der Leitgedanke dieser Stiftung lautet:


Dem Nächsten muss man helfen;
es kann uns allen Gleiches ja begegnen.

(Friedrich Schiller · Wilhelm Tell)


Die Kleinespel-Stiftung sieht ihren Wirkungsschwerpunkt in Dorsten und in der näheren Umgebung. Sie verschließt sich aber auch nicht vor einer punktuellen Unterstützung überregionaler Projekte, sofern diese von erheblicher gesellschaftlicher und sozialer Bedeutung sind und mit den Grundzielen der Stiftung im Einklang stehen.

Den Gründern liegen besonders folgende Stiftungszwecke am Herzen:


Hilfe für Menschen mit sozialen Benachteiligungen


Solche Nachteile können sich aus finanziellen Problemen (Verschuldung durch Arbeitslosigkeit), aus familiären Konflikten (häuslicher Gewalt), aus körperlichen Beeinträchtigungen (geistigen oder körperlichen Behinderungen) oder aus schweren Erkrankungen (Sucht, Demenz, Krebs) ergeben.

Deshalb wird vorrangig die Arbeit von Einrichtungen und Menschen, die sich haupt- oder nebenamtlich um derart hilfsbedürftige Menschen kümmern, sowohl im akuten Notfall als auch zur Absicherung von günstigen Rahmenbedingungen unterstützt.

Förderung der Erziehung und Bildung von Kindern und Jugendlichen


Kinder und Jugendliche sind die Bausteine für die Zukunft unserer Zivilisation. Auf ihre Erziehung und Ausbildung hat die Gesellschaft ein besonderes Augenmerk zu richten. Hilfen der Stiftung sind daher auch vorgesehen für sinnvolle Projekte im Rahmen der kindlichen Bildung und der kommunalen, gemeinnützigen oder kirchlichen Jugendarbeit.



Pflege von Kunst und Kultur


Vorhaben aus den Bereichen Kunst und Kultur, die ebenfalls einen hohen gesellschaftlichen Stellenwert haben können, geraten angesichts der öffentlichen Sparzwänge häufig in schwierige Situationen, die von der Stiftung aufgefangen werden können, sofern deren Ertragslage das zulässt.



Unterstützung von kirchlichen Einrichtungen


Besonders kirchliche Einrichtungen stehen in ihrer Arbeit und ihren Zielen mit der Kleinespel-Stiftung im Einklang. So wurden Projekte verschiedener Dorstener Gemeinden durch die Stiftung gefördert.

Einen Überblick über die Stiftungszwecke erhalten Sie durch Einsicht in § 2 der Stiftungssatzung (Zur Satzung § 2).